1. Einzelförderung
Einzelförderungen sind für befristet angestellte Postdocs der Universität Potsdam vorgesehen. Eine Antragstellung ist laufend im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich.
Gefördert werden bspw.:
- Reisekosten (zu Konferenzen mit eigenem Beitrag; Europa bis zu 500 €; außereuropäisch bis zu 1.000 €)
- Publikationen (bis zu 1.000 €)
- Unterstützung von Antragsvorbereitungen und Durchführung von Drittmittelprojekten (Sachmittel, SHK, WHK)

2. Brückenprogramm
Eine Förderung im Rahmen des neuen Brückenprogramms ist für Postdocs möglich, die einen Antrag bspw. an die DFG gestellt haben und den Zeitraum der Begutachtung überbrücken möchten. Eine Antragstellung ist laufend im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich.
Gefördert werden:
- Jährlich bis zu 6 Antragstellungen von Postdocs insbes. für UP-Nachwuchsgruppen sowie für die DFG-Förderung „Eigene Stelle“ mit Finanzierungen von bis zu 6 Monaten (TVL 13/2)

Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:
o Der Antrag bspw. an die DFG muss gestellt sein.
o Die Promotion sollte nicht länger als 4 Jahre zurück liegen. Erziehungszeiten werden angerechnet.
o Eine Förderung ist max. einmal in zwei Jahren möglich.

Weitere Hinweise, Angebote und Links unter:
www.uni-potsdam.de/forschung/wiss_nachwuchs/postdocfoer.html
sowie auf den Seiten der Potsdam Graduate School:
www.pogs.uni-potsdam.de/article/postdocs/Postdocs.html


Ansprechpartnerin ist Frau Kerstin Schweigel (-+49 (0) 331 977-1529)